Bundesgrenzschutz: Die Aufgabe "Grenzschutz" umfaßt generell die Abwehr zum einen von Gefahren, die von außen über die Grenzen herangetragen werden, und zum anderen von Gefahren, die ihren Ursprung im Bundesgebiet haben und an der Grenze festgestellt werden. Dazu werden u.a. Hubschrauber, wie der Eurocopter EC 135 genutzt.
Darüber hinaus obliegt dem BGS die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der sogenannten "Schengen-Außengrenzen". Nach diesem Übereinkommen erweitert sich die Gefahrenabwehr im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenerfüllung auf eine Garantenpflicht gegenüber allen anderen Schengener Vertragsstaaten, nämlich auf Gefahren, die die Sicherheit des Schengener Vertragsgebietes beeinträchtigen. In diesem Sinne entsteht ein System, durch das die Grenzsicherheit an den Außengrenzen insgesamt verbessert wird und somit ein kontrollfreies Reisen von und nach den Schengener Staaten innerhalb dieses Gebietes ermöglicht.
Im innerdeutschen Bereich erweitert sich das Aufgabengebiet auf die Bewachung und Sicherung der Flughäfen und des Bahntransportes.
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